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Bei der Vermessung von Treppen müssen die genauen Belagshöhen vom Kunden ermittelt und verbindlich festgelegt werden. Elektrische Leitungen und verdeckte Rohrleitungen müssen vom Kunden angegeben und gekennzeichnet werden. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden. Zu Beginn der Installation müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ohne Behinderung erfolgen kann. Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Unnötige Fahrten, die der Kunde zu vertreten hat, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, uns in Auftrag gegebene Arbeiten auch an Subunternehmer zu vergeben. Der Bauherr hat weiterhin für unentgeltlichen Baustrom (16 Amp.) mit entsprechenden Anschlussmöglichkeiten sowie Wasser zu sorgen. Verzinkte Konstruktionen werden bei uns mit Feuerverzinkung behandelt. Treppenkonstruktionen und Geländer dürfen nicht als Unterkonstruktionen für Gerüste oder als Träger für Zug- oder Drucklasten verwendet werden. Bei den "Metall-Holztreppen" kann die Metallunterkonstruktion sofort als Bautreppe verwendet werden. Unser Metall wird mit einer elektrostatischen, duroplastischen Pulverbeschichtung behandelt. Diese Art der Beschichtung ist sehr haltbar, da sie durch die Polymerisation der Pulver bei hohen Temperaturen in einem statischen Ofen eine hohe Haftung auf den Oberflächen erreicht. Nach Montage der Bautreppen obliegen Wartungs-, Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht ausschließlich des Auftraggebers. Bautreppen sind vorrangig für die Benutzung durch Handwerker gedacht und genügen nicht den Anforderungen, die an eine fertige Treppe gestellt werden. Eine Haftung unsererseits wird ausgeschlossen.

  1. Die Anfrage für die Lieferung unserer Produkte muss mittels eines Bestellauftrags erfolgen, der in Papierform oder elektronisch an uns zu senden ist. Das Bestellformular ist nur gültig, wenn es vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Kunden an allen Stellen, an denen seine Unterschrift erforderlich ist, unterzeichnet ist. Die Preise der angefragten Produkte sind die in der zum Zeitpunkt des Eingangs des Bestellauftrags bei uns gültigen Preisliste angegebenen Preise. Nicht lesbare und/oder nur teilweise unterschriebene Aufträge sind als unwirksam zu betrachten.
     

  2. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die auf dem Auftrag angegebenen und/oder elektronisch an uns übermittelten Daten, auch wenn diese aus Gefälligkeit aufgezeichnet und/oder vom Vermittler oder Händler übermittelt wurden. Wir behalten uns das Recht vor, die in den Aufträgen enthaltenen technischen Maßnahmen zu ändern, wenn sie mit dem angeforderten Produkt unvereinbar sind, offensichtlich unrichtig sind und/oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. In diesem Fall fordern wir den Kunden auf, die Änderungen zu akzeptieren, der dann allein für diese verantwortlich ist. Die angefragten Treppen mit "nicht rechtwinkliger" Ausführung, in Anbetracht der Schwierigkeiten, die sie mit sich bringen, implizieren unsere Verantwortung im Falle von Winkeldifferenzen zwischen der Treppe und den Umfassungswänden nicht.
     

  3. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum seines Eingangs nicht anzunehmen. Der Auftrag, der einmal bei uns eingegangen ist, kann vom Kunden nicht mehr widerrufen werden und gilt als ausdrücklich erteilt und akzeptiert, außer in den oben genannten Fällen, für das oder die darin angegebenen Produktmodelle, wie sie zum Zeitpunkt der Ausführung in Produktion sind, auch in Abweichung von Katalogen und Mustern von Ausführungen, die dem Datum der Bestellung vorausgehen. Für den Fall, dass Änderungen an den Produkten, die nach Maß angefertigt werden sollen, erforderlich werden, senden wir dem Käufer ein Formular zu, in dem die erforderlichen Änderungen aufgeführt sind. Dieses Formular kann unter anderem eine detaillierte Beschreibung der Änderungen der vom Käufer übermittelten Daten, der Lieferbedingungen, des Bestimmungsorts, der Abmessungen/Maßstabsbeschreibungen, des Maßstabsplans usw. enthalten. Der Käufer muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des genannten Formulars dieses ordnungsgemäß unterzeichnet an uns zurücksenden, um die Annahme und Bestätigung zu erhalten. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksendung des genannten Formulars gilt die Bestätigung als stillschweigend erteilt.
     

  4. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und eines etwaigen Kontokorrentsaldos vor. Bauen wir die Ware im Auftrag des Kunden in ein im Eigentum des Kunden stehendes Grundstück ein und verlieren wir das Eigentum (z.B. § 946 BGB), so tritt der Kunde bereits mit dem Einbau den Teil seiner Kaufpreisforderung gegen den Dritten an uns ab, der unserer Kaufpreisforderung im Falle des Verkaufs des Grundstücks entspricht. Erfolgt der Einbau unserer Ware im Auftrag des Kunden bei einem Dritten und verlieren wir mit dem Einbau das Eigentum (z.B. § 946 BGB), so tritt der Kunde schon jetzt seinen Anspruch gegen den Dritten bzw. die betreffende Person in Höhe unseres Anspruchs auf die Vergütung für die Arbeiten an uns ab. Forderungsabtretungen dienen der Sicherung aller unserer Forderungen. Sie erlöschen mit der vollständigen Begleichung unserer Forderung. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder bestehen Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungsbereitschaft, sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wer die Vorbehaltsware veräußert hat oder welche Forderungen gegen wen in welcher Höhe an uns abgetreten sind. Die Auskunftspflicht umfasst alle für die Durchführung notwendigen Umstände und die Verpflichtung zur Aushändigung von Kopien der entsprechenden Unterlagen.
     

  5. Die Farbtöne der Waren können nicht als Standard angesehen werden, da sie sich aus den Farbeigenschaften des natürlichen Holzes, aus dem die Waren hergestellt sind, ergeben und von diesen beeinflusst werden können und daher von Holzpartie zu Holzpartie variieren können. Abweichungen von Mustern, Broschüren und Displays sind zulässig. Risse, Verformungen von Holzteilen oder Knarren, die nach der Lieferung aufgrund von Witterungseinflüssen, Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen oder mangelnder Wartung auftreten, fallen nicht unter die Garantie. Unsere Hölzer werden mit einem umweltfreundlichen Lack auf Wasserbasis lackiert. Dabei handelt es sich um eine Behandlung mit speziellen Substanzen zu Schutz- und Dekorationszwecken. Der Käufer akzeptiert ausdrücklich, dass aus diesen Gründen Abweichungen im Farbton der gelieferten Ware gegenüber dem Muster sowie zwischen einem Stück und einem anderen Stück derselben Ware auftreten können. Folglich kann der Käufer aus diesen Gründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung, Preisminderung oder Vertragsauflösung gegenüber uns geltend machen.
     

  6. Die Lieferfristen sind stets als Richtwerte zu verstehen und beginnen mit dem tatsächlichen Datum der Inbetriebnahme durch den Hersteller. Lieferverzögerungen aufgrund von Produktions- oder Transportproblemen, die innerhalb von 60 Tagen nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen voraussichtlichen Liefertermin auftreten, berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Entschädigungen jeglicher Art. Für Verzug, der insbesondere auf Betriebsstörungen, Pandemien, Streik, Kriegswirren, Rohstoffmangel, höhere Gewalt, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Rohstoffpreiserhöhungen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen beruht, übernehmen wir keine Haftung.
     

  7. Für die Abnahme von Teilleistungen gelten die Vorschriften des § 12 VOB/B. Der Auftragsgeber ist verpflichtet das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme erfolgt sofort nach Fertigstellung unserer Leistungen. Verzögert sich die Abnahme der fertig gestellten Leistungen ohne unser Verschulden, gilt die Leistung spätestens 14 Tage nach Anzeige der Fertigstellung als abgenommen. Wegen unwesentlichen Mängeln kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach § 13 VOB/B. Sicherheitsleistungen gem. § 17 VOB/B werden nicht vereinbart.
     

  8. Der Kunde übernimmt und garantiert auf eigene Kosten die Einhaltung der Vorschriften für die Gebäude, auf denen die Produkte aufgestellt werden. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die baulichen Arbeiten an dem Gebäude, in dem die Produkte bereitgestellt werden sollen, unter der Leitung eines autorisierten Technikers auszuführen und garantiert, dass er im Besitz aller für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen ist, wobei er uns von jeglicher Verantwortung in dieser Hinsicht befreit. Er garantiert außerdem eine ausreichende Statik und Widerstandsfähigkeit der Räume, Wände, Fußböden und Unterböden in den Bereichen, die von der Befestigung und dem Einbau der Treppe betroffen sind, und verpflichtet sich, alle für einen ordnungsgemäßen Einbau erforderlichen Veränderungen am Mauerwerk auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Wir haften in keiner Weise für Lieferungen, die nicht den Anforderungen der örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, wenn der Kunde uns bei der Bestellung nicht über die zu beachtenden Vorschriften informiert hat. Wir sind auch von der Verantwortung für das von uns gelieferte Material befreit, bei dessen Verwendung die Normen für architektonische Barrieren nicht berücksichtigt werden.
     

  9. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Transport erfolgt daher auf Risiko und Gefahr des Kunden gemäß den vom Verband der Kurierdienste festgelegten Transportbedingungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Vorhandensein von nicht verdeckten Schäden auf dem Transportdokument ausdrücklich vermerkt werden muss. Im letzteren Fall muss der festgestellte Schaden innerhalb der folgenden 8 Tage dem Beförderer und zur Information schriftlich gemeldet werden. Wir erinnern Sie daran, dass die von den Versicherungsgesellschaften der Transportunternehmen vorgesehene Entschädigung in €/Kg. bis zu einem Höchstwert von 200 kg angegeben wird, außer bei besonderen Versicherungsformen, die der Kunde selbständig aktivieren kann. Wir haften nicht für Schäden, die durch den Spediteur an den gelieferten Waren verursacht werden. Wenn die Installation nicht sofort erfolgt, übernimmt der Kunde die gesamte Verantwortung und stellt uns von jeglicher Haftung für die Folgen der Lagerung der an den Kunden gelieferten Waren oder der Baustelle, auf der das Produkt aufgestellt werden soll, frei.
     

  10. Die Bezahlung der Ware erfolgt zu 50% bei Auftragsbestätigung und zu 50% vor Auslieferung. Der Kunde darf die Zahlung niemals aussetzen, auch nicht im Falle eines Streits über die Lieferung. Die von uns gewährten Stundungen berechtigen uns jedoch, jederzeit die sofortige Zahlung zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Lieferung innerhalb der vorgesehenen Fristen muss der Kunde uns ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung und bis zum Datum des Restbetrags Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zahlen, jedenfalls immer in den Grenzen des § 288 BGB in seiner jeweils gültigen Fassung und Ergänzung.
     

  11. Der Käufer darf die Lieferung der Waren, die Gegenstand der Lieferung sind, nicht verweigern oder verschieben, und zwar weder zu dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen noch zu einem anderen, von uns später mitgeteilten Liefertermin. Daher muss der Käufer in jedem Fall für den Restbetrag der Lieferung sorgen, und die Kosten, die sich aus der Nichtfreigabe oder Nichtbevorratung der Waren ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.
     

  12. Die gelieferten Waren haben eine Mängelgarantie von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung. Die Garantie deckt nur das fehlerhafte Produkt ab, daher sind die Kosten für Demontage/Montage und Transport ausdrücklich ausgeschlossen und verbleiben in der Verantwortung des Kunden. Zum Nachweis der Ansprüche können wir eine fotografische Dokumentation oder die Rücksendung der defekten Teile verlangen, bevor ein Austausch erfolgt. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Leistung und Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Bei einer berechtigten Mangelrüge kann der Kunde, im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes, den doppelten Mangelbeseitigungsaufwand einbehalten bis der Mangel erledigt ist . Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht vertragsübergreifend geltend gemacht werden. Unser Hersteller verfügt über die folgenden Konformitätszertifikate: FSC 100% (Lizenzcode FSC-C108913) für alle Produkte aus Buche und Eiche. UNI EN 14975 für ZX und Typ D Eindringkörper und Zenith. Zertifizierung des Qualitätssystems 9001:2008. 15).
     

  13. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Installation anwesend ist, um das Material zu prüfen und den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten zu bestätigen. Die Verlegung und die Materialien können nach Ablauf von 8 Tagen nach der Montage nicht mehr beanstandet werden, außer bei versteckten Herstellungsfehlern. Der Einbau der gelieferten Gegenstände erfolgt durch von uns beauftragte Fachkräfte, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag verlangt wird. Die Kosten für die Verlege Leistung sind in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste angegeben und umfassen nicht: Gerüste, Hebezeuge, Maurerarbeiten, Abladen und Positionieren der Waren auf den Verlege Flächen, Abtransport von Abfallstoffen, entsprechende Arbeit und jede andere Tätigkeit als das einfache Verlegen der Materialien. Sollte das Mauerwerk, auf dem das Produkt angebracht werden soll, nicht den Produktions- und Befestigungsnormen entsprechen, so dass Änderungen oder zusätzliche Teile erforderlich sind, wie z. B.: chemische Dübel, zusätzliche Platten oder Stützen usw., muss der Kunde diese auf eigene Kosten vorbereiten und die entstandenen Mehrkosten erstatten. Wir haften nicht für Schäden, die durch nicht autorisierte Monteure verursacht werden.
     

  14. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Erfüllung gesetzlicher, steuerlicher und vertraglicher Verpflichtungen dient, die sich aus der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ergeben. Die Daten werden an externe Parteien weitergegeben, die bestimmte Aufgaben im Auftrag von uns ausführen. Es wird auch angegeben, dass die Firma Vamea der "Inhaber" der Datenverarbeitung ist. In Anbetracht der obigen Ausführungen stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner Daten mit der Unterzeichnung dieses Vertrages unter dem Vorbehalt zu, dass er seine Rechte ausüben kann.
     

  15. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Gericht von Bad Waldsee zuständig. Dies gilt, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ebenso bei Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzen oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auch für unsere vertraglichen Beziehungen mit ausländischen Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Vertragssprache ist deutsch. Bei fehlender Unterschrift des Auftraggebers gilt die Auftragsbestätigung in vollem Umfang als anerkannt, wenn ihr nicht innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung schriftlich widersprochen wird. In diesem Fall gelten auch ausdrücklich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor etwa entgegenstehender AGB oder Vertragsbestimmungen des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber in seinen AGB eine gleiche oder ähnliche Klausel formuliert hat, auch wenn diese von uns nicht ausdrücklich schriftlich abgelehnt wurde. Sofern diese Vertragsbedingungen keine Sonderregelung enthalten, gelten die Vorschriften der VOB/B als vereinbart. Nebenabreden und Änderungen der Verträge sowie Vereinbarungen des Kunden mit unseren Vertretern, insbesondere Termin- Gewährleistungs- und Zahlungsbedingungen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Übernahme in unsere Auftragsbestätigung. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns nicht an Dritte abtreten. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen oder von Teilen der Vertragsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Ich erkläre hiermit, dass ich die allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen habe und die folgenden Artikel ausdrücklich akzeptiere: 1), 2), 3), 4), 5), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13), 14), 15).

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